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Betriebsschließungsversicherung

Betriebsschließungsversicherungen können bei bestimmten behördlichen Maßnahmen aufgrund ausdrücklich versicherter Infektionsereignisse leisten.

Symbolbild zur betrieblichen Absicherung

Betriebsschließungsversicherung

Behördliche Schließungen genau abgrenzen

Betriebsschließungsversicherungen können bei bestimmten behördlichen Maßnahmen aufgrund ausdrücklich versicherter Infektionsereignisse leisten. Wir prüfen den genauen Bedingungswortlaut, den Betriebssitz, versicherte Krankheiten und mögliche Entschädigungszeiträume. Gerade bei Lebensmittelbetrieben sind Hygienevorgaben, Tätigkeitsverbote und Desinfektionskosten relevante Prüfpunkte.

Eine behördliche Schließung allein begründet noch keinen Anspruch. Allgemeine Lockdowns, Pandemien oder nicht genannte Erreger können ausgeschlossen sein; maßgeblich sind die konkreten Bedingungen.

In Plauen und im Vogtland besprechen wir Ihre Ausgangslage, vorhandene Verträge und offene Fragen. Gemeinsam prüfen wir, welche Lösung zu Ihrem Bedarf und Ihren finanziellen Möglichkeiten passt.

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