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Glasversicherung

Eine Glasversicherung kann Bruchschäden an den ausdrücklich versicherten Gebäude- und Inventarverglasungen übernehmen.

Symbolbild zur Absicherung von Hausrat und Wohngebäude

Glasversicherung

Glasbruch gezielt ergänzen

Eine Glasversicherung kann Bruchschäden an den ausdrücklich versicherten Gebäude- und Inventarverglasungen übernehmen. Wir prüfen Fenster, Türen, Schaufenster und Glastrennwände sowie gegebenenfalls Werbeanlagen. Wichtig sind neben den Glasflächen auch Kosten für Notverglasung, Gerüste und besondere Montagearbeiten. Zuständigkeiten zwischen Mieter und Eigentümer werden im Beratungsgespräch geklärt.

Kratzer, Undichtigkeiten und Oberflächenschäden sind regelmäßig kein versicherter Glasbruch. Spezialverglasung und elektronische Displays benötigen eine ausdrückliche Prüfung.

In Plauen und im Vogtland besprechen wir Ihre Ausgangslage, vorhandene Verträge und offene Fragen. Gemeinsam prüfen wir, welche Lösung zu Ihrem Bedarf und Ihren finanziellen Möglichkeiten passt.

Leistungsumfang

Worauf wir gemeinsam achten

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