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D&O-Versicherung

Geschäftsführer, Vorstände und weitere versicherte Organmitglieder können wegen behaupteter Pflichtverletzungen persönlich in Anspruch genommen werden.

Symbolbild zur betrieblichen Absicherung

D&O-Versicherung

Persönliche Haftung von Organmitgliedern prüfen

Geschäftsführer, Vorstände und weitere versicherte Organmitglieder können wegen behaupteter Pflichtverletzungen persönlich in Anspruch genommen werden. Eine D&O-Versicherung kann die Prüfung, Abwehr und Regulierung versicherter Vermögensschäden übernehmen. Wir betrachten Unternehmensstruktur, wirtschaftliche Lage und bestehende Mandate. Rückwärtsdeckung, Nachmeldefristen und das Anspruchserhebungsprinzip verdienen besondere Aufmerksamkeit.

Vorsätzliche Pflichtverletzungen sind grundsätzlich nicht versichert. Gesetzliche Selbstbehalte, Ausschlüsse und die Abgrenzung zu anderen Haftpflichtdeckungen müssen individuell geprüft werden.

In Plauen und im Vogtland besprechen wir Ihre Ausgangslage, vorhandene Verträge und offene Fragen. Gemeinsam prüfen wir, welche Lösung zu Ihrem Bedarf und Ihren finanziellen Möglichkeiten passt.

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