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Vertrauensschadenversicherung

Vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Vertrauenspersonen können erhebliche Vermögensverluste verursachen.

Symbolbild zur betrieblichen Absicherung

Vertrauensschadenversicherung

Vertrauensbedingte Vermögensschäden begrenzen

Vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Vertrauenspersonen können erhebliche Vermögensverluste verursachen. Eine Vertrauensschadenversicherung kann vereinbarte Schäden durch Mitarbeitende oder andere definierte Personen abdecken. Wir prüfen Zahlungsfreigaben, Vollmachten, Zugriffsmöglichkeiten und den Kreis der versicherten Vertrauenspersonen. Auch Entdeckungsfristen und Nachweise sind entscheidend für die Vertragswahl.

Externe Betrugsmaschen, gefälschte Zahlungsanweisungen und Cyberangriffe sind nicht automatisch eingeschlossen. Interne Kontrollen bleiben notwendig und können vertraglich vorausgesetzt sein.

In Plauen und im Vogtland besprechen wir Ihre Ausgangslage, vorhandene Verträge und offene Fragen. Gemeinsam prüfen wir, welche Lösung zu Ihrem Bedarf und Ihren finanziellen Möglichkeiten passt.

Leistungsumfang

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