Vertrauensschadenversicherung
Vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Vertrauenspersonen können erhebliche Vermögensverluste verursachen.

Vertrauensschadenversicherung
Vertrauensbedingte Vermögensschäden begrenzen
Vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Vertrauenspersonen können erhebliche Vermögensverluste verursachen. Eine Vertrauensschadenversicherung kann vereinbarte Schäden durch Mitarbeitende oder andere definierte Personen abdecken. Wir prüfen Zahlungsfreigaben, Vollmachten, Zugriffsmöglichkeiten und den Kreis der versicherten Vertrauenspersonen. Auch Entdeckungsfristen und Nachweise sind entscheidend für die Vertragswahl.
Externe Betrugsmaschen, gefälschte Zahlungsanweisungen und Cyberangriffe sind nicht automatisch eingeschlossen. Interne Kontrollen bleiben notwendig und können vertraglich vorausgesetzt sein.
In Plauen und im Vogtland besprechen wir Ihre Ausgangslage, vorhandene Verträge und offene Fragen. Gemeinsam prüfen wir, welche Lösung zu Ihrem Bedarf und Ihren finanziellen Möglichkeiten passt.
Für wen ist die Absicherung geeignet?
Unternehmen mit sensiblen Zahlungsprozessen, weitreichenden Vollmachten oder erhöhten internen Vermögensrisiken.
Wir beraten Sie dazu persönlich in Plauen und betreuen Anfragen aus dem Vogtland. Bringen Sie vorhandene Unterlagen und Ihre Fragen zum Gespräch mit.
Auch interessant: